ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ROSINANTE - Pferdedeckenwäscherei

Geltungsbereich/Allgemeines
Diese AGB gelten für die Dienstleistungen der Pferdedeckenwäscherei ROSINANTE, wie sie auf der Webseite www.rosinante.online beschrieben werden. Es werden hauptsächlich Pferdedecken gereinigt, aber weitere Textilien, die im Reitsport Verwendung finden und andere Tiertextilien; nachfolgend als ‚Reinigungsgut‘ bezeichnet.

Auftrag/Vertrag
Zu jedem Auftrag gehört ein vom Kunden oder im Auftrag des Kunden ausgefülltes „ROSINANTE Auftragsformular“, welches der Kunde bei persönlicher Übergabe in der Reinigung oder bei autorisierten Annahmepartnern ausfüllt oder vom Annehmenden ausfüllen lässt. Die abgegebenen Reinigungsgüter werden entsprechend überprüft. Abweichungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt (persönlich/telefonisch). Das Zählergebnis von ROSINANTE ist letztendlich massgeblich.

Mängel an eingelieferten Reinigungsgütern
ROSINANTE übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Reinigungsguts bedingt sind. Insbesondere haftet ROSINANTE nicht für Schäden (defekte Nähte, mangelnde Reinigungsfestigkeit, Materialermüdung, ungenügende Echtheit von Färbung und schadhafte Markenkennzeichnungen, frühere unsachgemäße Behandlung und/oder verborgene Fremdkörper und andere verborgene, vorhandene Mängel), die bei einer einfachen Warenschau nicht erkannt werden konnten. Dies gilt entsprechend für falsche Textilpflegekennzeichnung der uns übergebenen Reinigungsgüter. Insbesondere übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass Schnallen, Knöpfe, Reißverschlüsse und ähnliches Zubehör, für den gewünschten Reinigungsvorgang nicht oder nicht mehr geeignet waren und hierbei beschädigt worden sind oder Beschädigungen am Reinigungsgut selbst hervorgerufen haben. Zusätzliche spezielle Aufträge wie z.B. Nähen, Ändern, Ausbessern, Aufbewahren des Reinigungsgutes werden gesondert verhandelt und entsprechend in Rechnung gestellt.

Preise/Bezahlung
Die Preise für unsere Dienstleistungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die über die ROSINANTE Homepage einsehbar und ausdruckbar ist.
Der Rechnungsbetrag ist fällig bei Lieferung/Übergabe durch Barzahlung, sofern mit dem Kunden nicht zuvor eine bargeldlose Zahlung vereinbart worden ist.

Rücktritt
Zeigt sich bei einer fachmännischen Prüfung des Reinigungsgutes oder im Laufe der Reinigungsarbeiten, dass ein ordnungsgemäßer Auftrag unausführbar oder nur mit einem erhöhten Risiko durchführbar ist, so ist ROSINANTE berechtigt auf die Weiterführung des Auftrags zu verzichten und die bis dahin anfallenden Kosten zu berechnen. Es steht dem Kunden frei ROSINANTE schriftlich oder per Mail zu benachrichtigen, den Auftrag auf eigene ‚Kunden‘-Gefahr fortzusetzen.


Mängel an ausgelieferten Reinigungsgütern
1) Die folgenden Regelungen gelten für die Auftraggeber:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, sowie hier nichts anderes zulässigerweise vereinbart wurde. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückerhalt des Reinigungsgutes gerügt werden. Mängelrügen können im Übrigen nur innerhalb einer Frist von längstens 2 Wochen nach Rückgabe des Reinigungsgutes berücksichtigt und bearbeitet werden. Ist die Leistung von ROSINANTE mit Mängeln behaftet, so hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.

2) Die folgenden Regelungen gelten für Unternehmer:
Der auftraggebende Unternehmer hat die zurückerhaltenen Reinigungsgüter nach Erhalt unverzüglich auf Schäden bzw. Mängel zu prüfen. Diese sind unverzüglich entsprechend den Anforderungen beim Handelskauf zu rügen. Versäumt der auftraggebende Unternehmer die Übergabe der schriftlich formulierten Rüge binnen einer Anschlussfrist von drei Werktagen, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß und mängelfrei erledigt.

Zu oben 1) und 2) gilt, das bei strittigen Ansprüchen ein unabhängiger Gutachter/unabhängiges Labor, nach vorheriger Einigung beider Parteien, zur Untersuchung beauftragt wird. Die Versand-/Untersuchungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollte die Untersuchung ergeben, das ROSINANTE das Reinigungsgut falsch behandelt hat, werden die vorher genannten Kosten dem Auftraggeber zurückerstattet.

Haftung
ROSINANTE haftet für den Verlust des Reinigungsgutes in Höhe des Zeitwerts. Für Bearbeitungsschäden haftet ROSINANTE nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ebenfalls in Höhe des Zeitwertes. ROSINANTE übernimmt keine Gewährleistung für Schäden an Schnallen, Reissverschlüssen, Klettverschlüssen und Besatzstücken jeglicher Art, z.B. Stickereien, angebrachte Firmen-/Werbeaufdrucke, Beklebungen mit Schmucksteinen, soweit bei der Begutachtung des Reinigungsgutes nicht erkennbar war, dass diese Teile für den Reinigungsvorgang nicht geeignet waren und beschädigt werden könnten. Hierbei ist die Haftung auf das fünffache des Bearbeitungsprozesses begrenzt. Ebenfalls übernimmt ROSINANTE keine Haftung für Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte oder Vergrößerung von bereits begonnenen Beschädigungen (z.B. eingerissenes Futter oder Obergewebe), verborgene Fremdkörper. Dasselbe gilt für Reinigungsgüter, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig sind und evtl. bereits verdeckte Mängel durch frühere unsachgemäße Behandlung (z.B. Behandlung mit unsachgemäßen Reinigungschemikalien oder falschen Waschmitteln) aufweisen, die nicht entsprechend vom Kunden gekennzeichnet wurden oder die für ROSINANTE bei der fachmännischen Warenbegutachtung nicht erkennbar waren.


Gerichtsstand
Für alle Lieferungen und Leistungen von ROSINANTE ist Hannover der Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Unwirksamkeit einer vorstehenden Bestimmung berührt nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.